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Charmante 3-Zimmer-Wohnung in Vecindario (ref.10285)

Wohnung zu verkaufen in Santa Lucia de Tirajana, Las Palmas (indario Orilla Baja Las Palmas de G.C.)

189.900 €
ref. 10285
79 m2 Konstruktionsfläche
 
 Schlafzimmer 3
 Badezimmer 1
 Möbliert
 Garagen 1
Aufzug
Garage
Energieeffizienzklasse In Bearbeitung
Unsere Agentur bietet eine geräumige Wohnung in einem ruhigen Wohngebäude in der Nähe der Doctoral School. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug, der zur Garage und zu gepflegten Gemeinschaftsräumen führt. Geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Das Apartment befindet sich im zweiten Stock und bietet einen herrlichen Blick auf Roque Aguayro und teilweise Meerblick. Der Innenraum ist geräumig, erhält viel natürliches Licht und ist elegant eingerichtet. Es besteht aus einer Eingangshalle, einem Wohnzimmer mit großen Fenstern, einer voll ausgestatteten Küche mit Blick auf die Landschaft, einem Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner, einem Hauptschlafzimmer, einem Schlafzimmer-Büro, einem als Ankleidezimmer genutzten Schlafzimmer und einem kompletten Badezimmer. Im Preis inbegriffen ist außerdem ein Parkplatz mit direktem Straßenzugang. Gemeinschaftsgebühr von 50 Euro pro Monat. In der Nähe von Servicebereichen wie Supermärkten, Bushaltestellen, Bars, einem Spielplatz, Restaurants, Geschäften und mit guter Anbindung an die Autobahn. *Besichtigungen der Immobilie*: Alle Personen, die an einer Besichtigung der Immobilie interessiert sind, müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis wie einen DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus müssen sie beim Betreten des Grundstücks ein Besichtigungsblatt unterschreiben. ** Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe einer Monatsmiete als Kaution erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuzahlen ist, sofern sich die Immobilie im selben Zustand befindet wie bei der Übergabe an den Mieter und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind). **Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, verabschiedet im Kongress am 27. April 2023 und im Senat am 18. Mai, in Kraft ab dem Tag nach seiner Verabschiedung. Im Amtsblatt des Staates (BOE) vom 26. Mai 2023 wird in Artikel 20 zu Wohnung 1 zu lesen sein, dass es sich bei den vertraglichen Vereinbarungen des Wohnraums um „die Verwaltung der Immobilie durch die Gäste und die Formalisierung des Vertrags handelt, liegt in der Verantwortung des Vermieters.“ Diese Regelung GILT NICHT bei Mietverträgen zu anderen Nutzungen als Wohnzwecken, wie etwa Gewerberäumen etc. und insbesondere nicht bei Saisonmietverträgen. In diesen Fällen zahlt der Mieter die Agenturgebühren mit der entsprechenden IGIC. *** Die Objektinformationen basieren auf möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen.
Die Lage der Immobilie ist eine ungefähre Angabe.

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